+4550470918 kimtams@mail.dk
Vælg en side

Postdoktoranden an staatlichen Universitäten und öffentlich geförderten Forschungseinrichtungen werden entsprechend der tariflichen Gehaltsskala bezahlt. Ihre Gehaltsstufe hängt von ihrer Verantwortung, ihren einschlägigen Qualifikationen und ihrer individuellen Erfahrung ab. Der Elternurlaub wird jedoch nicht berücksichtigt. Mitarbeiter, die eine Pause von ihrer Forschungsarbeit einlegen, um sich um ein neugeborenes Kind zu kümmern, können diese Zeit nicht für sich beanspruchen, wenn sie auf die nächste Erfahrungsstufe wechseln. Wenn ein Forscher mehrere Jahre nicht mehr arbeitet oder für einen nichtöffentlichen Arbeitgeber arbeitet, kann er sogar in eine niedrigere Kategorie versetzt werden und folglich mit einer Gehaltskürzung rechnen müssen. In den Tarifverträgen wird davon als “verheerende Unterbrechungen” bezeichnet. Forschungsmitarbeiter sind Beamte, und ihr Tarifvertrag sieht eine jährliche Sonderzahlung vor. Dies ersetzt den früheren bezahlten Urlaub und Weihnachtsgeld. Sie beträgt je nach Gehaltsband und Erfahrungsstufe zwischen 33 % und 60 % ihres durchschnittlichen Monatsgehalts. Es gibt auch Unterschiede zwischen den alten und neuen Bundesländern. Zusätzliche Leistungen werden auch an wissenschaftliche Mitarbeiter gezahlt, z.B. wenn sie besonders erfolgreich mit dem Erwerb von Drittmitteln sind. Allerdings sind diese Zusatzzahlungen in einigen Bundesländern nicht so üblich.

Lediglich die TV-H-Vereinbarung sieht ein Kindergeld vor – ein Überbleibsel aus dem Bundesbeschäftigtentarif BAT, der nun durch TVoeD und TV-L ersetzt wurde. Aktuelle Gehälter für junge Forscher (TV-L > Anlage B) beim TdL, dem Tarifverbund der Länder: Wenn Forscher an eine andere Hochschule oder Forschungseinrichtung wechseln, kehren sie hinsichtlich ihres Erfahrungsniveaus nicht an den Start zurück. Die einschlägige Berufserfahrung und damit auch die bereits auf der jeweiligen Ebene verbrachte Zeit werden anerkannt. Dies muss jedoch beantragt werden. Wenn der neue Arbeitgeber besonders daran interessiert ist, einen bestimmten Forscher einzustellen, kann er möglicherweise sogar ein höheres Lohnband aushandeln oder sogar früher als geplant auf ein höheres Erfahrungsniveau wechseln. Dennoch können Forscher einen Lohnverlust erleben, wenn sie zwischen verschiedenen Tarifverträgen und Erfahrungsstufen wechseln. Es ist daher wichtig zu prüfen, wie sich diese Änderung auf Ihr Gehalt auswirkt, bevor Sie zu einem anderen öffentlichen Arbeitgeber wechseln. Forscher schließen in der Regel einen Arbeitsvertrag mit einer Universität oder Forschungseinrichtung ab. Diese große Gruppe umfasst Doktoranden und Postdocs, aber auch Nachwuchsgruppenleiter.

Das Gehalt der Forscher wird in einem Tarifvertrag festgelegt, der zwischen dem Arbeitgeber des öffentlichen Sektors und den Gewerkschaften ausgehandelt wird. Dies basiert entweder auf dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVoeD), der für bund und länderweit gilt, oder dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst in den einzelnen Bundesländern (TV-L). Ein Sonderfall ist Hessen, das nicht Mitglied der Tarifgemeinschaft der Länder ist und mit den Gewerkschaften, dem TV-H, einen eigenen Tarifvertrag abgeschlossen hat. Der von der jeweiligen Einrichtung gezahlte Satz ist in der Stellenausschreibung angegeben. Innerhalb jeder Lohngruppe wird zwischen den Fürden jeweiligen Berufserfahrungsstufen unterschieden. Seit 2018 gelten für alle Tarifverträge sechs Erfahrungsstufen mit zunehmender Zeit auf jeder Ebene.